Wir übernehmen für Sie die gerichtliche Durchsetzung streitiger und unstreitiger Forderungen.
Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt, müssen Sie Ihre Forderung geltend machen. Je länger Sie warten, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihr Geld noch erhalten. Oft zahlen Schuldner nicht, weil sie in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Nur schnelles Handeln ermöglicht es hier, Außenstände einzutreiben. Nicht zuletzt droht auch die Verjährung von Forderungen.
Inkassobüros bieten hier ihre Hilfe an. Doch auch diese kommen nicht weiter, wenn der Schuldner auf außergerichtliche Aufforderungen nicht zahlt. Hier kann nur der Anwalt helfen.
Wenn Sie zunächst ein Inkassobüro und dann später einen Rechtsanwalt beauftragen, hat Ihr Schuldner dennoch nur Ihre Anwaltskosten zu erstatten. Die Kosten, die das Inkassobüro berechnet, tragen Sie selbst. Wir empfehlen daher, die Sache sogleich dem Anwalt zu übergeben.
Wir bieten Ihnen:
- Wir prüfen, ob Ihr Anspruch zu Recht besteht und ob aus rechtlicher Sicht eine Durchsetzung sinnvoll ist.
- Falls erforderlich, fordern wir Ihren Schuldner letztmalig außergerichtlich auf, andernfalls wird der Anspruch sogleich durch Mahnbescheid oder durch eine gerichtliche Klage geltend gemacht.
- Bevor der Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, prüfen wir nach Möglichkeit, ob Informationen über den Schuldner vorliegen, die auf Zahlungsunfähigkeit oder gar ein Insolvenzverfahren schließen lassen.
- Mahnbescheide werden durch uns auf elektronischem Wege bei Gericht beantragt, so geht keine Zeit durch den Versand von Unterlagen per Post verloren.
- Wir erwirken für Sie einen vollstreckbaren Titel, aus dem anschließend die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
- Wir übernehmen die Vollstreckung, überwachen Fristen und Zahlungseingänge und zahlen entgegengenommene Gelder an Sie aus.
- Über alle Maßnahmen informieren wir Sie unmittelbar, gerne auch per Email. Auf diese Weise sind Sie immer auf dem Laufenden und wissen, wann mit einer Zahlung zu rechnen ist.
Die Kosten unserer Tätigkeit hat in vollem Umfang Ihr Schuldner zu tragen, wenn er sich bei unserer Beauftragung bereits in Verzug befunden hat. Das ist der Fall, wenn er eine vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist verschuldet nicht eingehalten hat, eine Zahlung endgültig abgelehnt oder trotz Zahlungsaufforderung (Mahnung) nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung nicht bezahlt hat.