Bankrecht

 
 
 

Das Bankrecht umfasst insbesondere die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, den Zahlungsverkehr sowie das Kreditvertragsrecht.

Kündigung von Kreditverträgen

Streitigkeiten zu Kreditverträgen entstehen typischerweise dann, wenn der Darlehensnehmer mit der Zahlung der Raten in Verzug gerät und die Bank den Darlehensvertrag kündigt. Doch auch eine – angenommene – Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden kann Anlass für eine Bank sein, den Vertrag sogleich fällig zu stellen. Hier ist schnelles Handeln angezeigt, denn es droht die Verwertung von Sicherheiten, nicht zuletzt die Zwangsversteigerung der eigenen Immobilie.

Bankgebühren

Viele Banken erheben für Dienstleistungen von ihren Kunden Gebühren. Nicht immer jedoch sind die entsprechenden Regelungen in den AGB der Banken wirksam. Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche AGB-Klauseln für unwirksam erklärt, mit denen Banken Entgelte für Leistungen erheben wollen, die sie im eigenen Interesse erheben.

Unbefugte Zahlungsvorgänge (Phishing, Skimming)

Zahlungsvorgänge wie Überweisungen oder Auszahlung von Bargeld am Geldautomaten dürfen nur mit Autorisierung des Kontoinhabers ausgeführt werden. Durch technische Mittel gelingt es jedoch immer wieder Betrügern, Zahlungsvorgänge zu manipulieren, indem sie etwa Überweisungen ohne Willen des Kontoinhabers ausführen oder umleiten. Kopierte oder gestohlene Karten ermöglichen es Tätern, Bargeld abzuheben. Der Leidtragende ist oft genug der geschädigte Kontoinhaber. Doch nicht immer darf die Bank das Konto ihres Kunden belasten. Unter Umständen kann der Kunde die Gutschrift der Belastung verlangen.

Probleme mit der Schufa

Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverhalten veranlassen viele Banken oder Dienstleister – vom Versandhaus bis zum Telekommunikationsunternehmen – dazu, entsprechende Meldungen an die Schufa zu machen. Solche Meldungen führen regelmäßig zu einer Verschlechterung des Schufa-Scores des Betroffenen, dies kann mit erheblichen Nachteilen verbunden sein: Bestehen Zweifel an der Bonität des Kunden, wird er keinen Kredit erhalten. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob die Meldungen an die Schufa korrekt abgegeben worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann die Löschung der negativen Einträge verlangt werden.